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Die Feuerwehr in der Nachkriegszeit

Die Feuerwehr in der Nachkriegszeit

Unter ortspolizeiliche Vorschriften für die Feuerwehr, liest man im Gemeindeprotokollbuch
vom 12. Mai 1921:
"Feuerwehrpflicht erstreckt sich vom vollendeten 16. Bis vollendetem 45. Lebensjahr.
Je nach der Mitgliederzahl, kann sie bis zum 50. Lebensjahr erweitert werden. Mitglieder
der FFW die ausgeschlossen werden, treten von diesem Zeitpunkt, ab dem der Ausschluß
rechtskräftig wird, zur Pflichtfeuerwehr über. Sie sind verpflichtet, an den vom
Bürgermeister, im Benehmen mit dem Kommandanten festgesetzten Übungen
teilzunehmen":

Im Jahre 1925, unter Bürgermeister L. Th. Reubelt wurden die Zügel bei der Wehr
strenger angezogen und eine Strafordnung für Versäumnisse erlassen. Bei einmaligem
fehlen, wurde eine Strafe von 1 Mark festgesetzt, bei zweimaligem Fehlen von 1,50 Mark
und bei dreimaligem Fehlen wurde der Mann ur Pflichtfeuerwehr abgestellt. Die Strafen,
so im Protokoll, sollen mit Nachdruck beigetrieben werden. Die Wehr zählte damals 69
Aktive. Im Jahr 1926 ist einem Gemeinderatsbeschluß vom 22. November zu entnehmen,
daß der Gemeinderat einstimmig gegen die Anschaffung einer Motorspritze stimmte.
"Die Gemeinde Schönau kann nach ihrer Lage und Wasserversorgung auf diese
Einrichtung verzichten. Insbesondere ist sie gegen die Anschaffung, weil der Haushalt
mit notwendigeren Dingen aufs Höchste belastet ist und weil die Wehr trotz Motorspritze
auf der gleichen Höhe gehalten werden muss". Ein Gemeinderatsbeschluß vom
27.12.1927 zeigt die Abstimmung über diie Anschaffung einer Motorspritze, unter
Bezugnahme auf die Darlegung bei der Versammlung am 26.12.1927 in Bischofsheim,
mit 4 zu 3 Stimmen auf.
Da die weiteren Verzeichnisse keine Motorspritze aufzeigen, könnte diese Abstimmung
auch über einen Zuschuss für eine überörtliche Spritze sein oder der Beschluß wurde
nicht umgesetzt. Bei der Generalversammlung 1928 beschloß man, das 50-jährige
Bestehen der Feuerwehr festlich zu feiern und es wurde ein Festkomitee gebildet. Man
sah auch vor, im Laufe des Jahres Reparaturen am Leiterhaus und Spritzenhaus
vorzunehmen. Wegen verschiedener Unstimmigkeiten wurde das 50 jährige Stiftungsfest
abgeblasen. Im Jahre 1928 trat die Gemeinde dem Feuerwehrverband bei. Er diente
der Anschaffung, Indienststellung und dauerhaften Unterhaltung einer Motorspritze, mit
automobilem Mannschaftswagen, samt 1.000 Metern an Schläuchen. Sitz des Verbandes
ist Neustadt.
Nur wenig aus dem Tätigkeitsbereich der konnte man aus der Zeit bis 1939 in Erfahrung
bringen, da Protokollbücher unauffindbar waren und zudem in die Eintragungen in den
Gemeindebüchern über die Wehr, nur kurz gehalten wurden. Eine der wenigen
Eintragungen gibt an, daß für 25-jährige, ununterbrochene Mitgliedschaft im Dritten Reich,
das Reichsfeuerwehrehrenzeichen 2. Klasse verliehen wurde. Mit diesem wurden
zahlreiche Wehrleute ausgezeichnet. Namentlich angeführt ist der Löschtrupp aus dem
Jahre 1939. Ihm gehörten an: Philipp Zirkelbach als Gruppenführer, Friedrich Deget als
Maschinist, Josef Banfelder als Melder, Franz Schuck und Theodor Stapf als Angriffstrupp,
Bühner Wilhelm und Rudolf Gessner als Wassertrupp und Reubelt Bernhard und Willi
Zirkelbach als Schlauchtrupp.

(C) Freiwillige Feuerwehr Schönau an der Brend e.V.

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